Förderprogramme – gesetzliche und steuerliche Rahmenbedingungen

Im alten Jahrtausend wurden in Deutschland Investitionen in Photovoltaikanlagen vereinzelt durch Zuschüsse und günstige Darlehen (z.B. 100.000-Dächer-Programm) mit mehr oder weniger Erfolg gefördert. Der Marktdurchbruch gelang jedoch erst im Jahr 2000 durch die Gewährung einer über 20 Jahre konstanten, garantierten Einspeisevergütung, die im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) festgeschrieben wurde.

Dies schafft für Investoren nun Planungssicherheit über die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer der Photovoltaikanlage und sorgt für hohe jährliche Wachstumsraten bei der neu installierten PV-Leistung.

Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig vom Jahre der Inbetriebnahme und der Größe der Anlage. Für Freiflächenanlagen gelten niedrigere Vergütungssätze:

Anlagentyp2009          2010
Aufdachanlagen bis 30 kWp0,4301       0,3914
Aufdachanlagen 30-100 kWp0,4091       0,3723
Aufdachanlagen über 100 kWp 0,3958       0,2937
Freiflächenanlagen0,3194       0,2843

 EEG Vergütungssätze für 2010

Beispiel: eine 125kWp - Aufdachanlage geht im Januar 2008 ans Netz:Berechnung Vergütungssatz pro kWh:[(30 x € 0,4675) + (70x € 0,4448) + (25 x 0,43)] / 125 = € 0,4493 KWh Der Vergütungssatz pro eingespeister kWh wird für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Jahre in gleicher Höhe gezahlt. 

Für Gebäude integrierte Indach-Anlagen und Fassadenanlagen gibt es um 5 Cent erhöhte Vergütungssätze.

In Ausnahmen kann es darüber hinaus weitere regionale oder kommunale Förderungen geben.

Es gibt diverse Programme mit vergünstigten Darlehen, wie z.B. das der KfW Förderbank "Solarstrom erzeugen". Mit wenigen Ausnahmen liegen die Darlehenszinsen aber nur wenig unter den Marktzinsen. Dennoch: ein Vergleich lohnt!

Ausführliche Informationen zur steuerlichen Regelungen von Photovoltaikanlagen erhalten Sie hier Informationen zu steuerliche Fragen für Landwirte oder von unserem Partner, Kanzlei Haushofer & Holzinger, Passau