Vergütung und Veranlagung

Die Vergütungshöhe einer Anlage richtet sich nach den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen - abzüglich der für das Jahr der Inbetriebnahme maßgeblichen Degression.
Befinden sich mehrere Photovoltaik-Anlagen auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe dann werden diese veranlagt. Dies geschieht unabhängig von den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen zum Zwecke der Ermittlung der tatsächlichen Vergütung. Als Voraussetzung hierfür müssen diese Anlagen jedoch innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Kalendermonaten nachfolgend in Betrieb gesetzt worden sein (§ 19 EEG).
Der Vergütungsanspruch nach dem EEG ist zeitlich befristet, auf 20 Jahre zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme.



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