Eigenverbrauch und Degression

Das EEG regelt den Eigenverbrauch von erzeugtem Solarstrom gesondert. Wer seinen Solarstrom nicht komplett einspeist und somit zum Teil im eigenen Haushalt verbraucht, erhält dafür zusätzlich zu den Vergütungssätzen einen staatlichen Bonus.
Der Eigenverbrauchsbonus wird je nach Anlagengröße berechnet. Dabei wird zwischen einem Verbrauchsanteil bis 30 Prozent und einem Verbrauchsanteil über 30% am gesamt produzierten Strom unterschieden.
Der im Jahr der Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz gilt fest für die gesamte Laufzeit der Vergütung. Dennoch sind die Vergütungssätze für neugebaute Photovoltaik-Anlagen degressiv ausgestaltet. Somit sollen Anreize zur Kostensenkung durch technischen Fortschritt geschaffen werden.
Die Degression von Photovoltaik-Anlagen ist innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zubaukorridors fixiert („Regeldegression“). Für Neuanlagen werden die Vergütungssätze abhängig vom Jahr der Inbetriebnahme nach einem festgelegten Prozentsatz abgesenkt (§ 20 EEG).
Liegen die tatsächlichen Zubauraten oberhalb oder unterhalb des Zubaukorridors, dann steigt oder sinkt die Degression um diesen gesetzlichen Prozentsatz („atmender Deckel“). Bei der Degression wird zwischen Dachanlagen und Freiflächenanlagen unterschieden.



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