Gibt es Fördermittel?

In dem EEG wird in der aktuellen Version von 2009 die Solarvergütung für Anlagen neu geregelt. Danach erhalten alle Betreiber von Solarstromanlagen bis zu einer Leistung von 30 kW eine Einspeisevergütung für Solarstrom von 43,01 Cent (Stand 2009) pro Kilowattstunde über 20 Jahre. Zusätzlich gibt es vom Bund zinsgünstige Kredite. Diese werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Hausbank vergeben.

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