Einspeisevergütung durch das EEG

Strom aus Erneuerbaren Energien wird in Deutschland durch die Zahlung einer Einspeisevergütung gefördert. Voraussetzungen und Höhe der Vergütung sind im Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) geregelt.
Zentrales Förderinstrument ist die Zahlung einer Einspeisevergütung vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber in gesetzlich festgeschriebener Höhe für eine Laufzeit von in der Regel 20 Jahren.
Strom aus Freilandanlagen ist nur förderfähig, wenn die Anlage im Geltungsbereich einer förmlichen Planung (z.B. Bebauungsplan) errichtet wird. Anlagen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen aus der Zeit nach dem 1.1.2009 müssen außerdem auf bestimmten Flächen errichtet werden.



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